Montag, 1. September 2008

Die Höhe der Lohnsteuer hängt von der Lohnsteuerklasse ab

Jeder Mensch, der in Deutschland als Arbeitnehmer tätig ist, muss seinen Bruttolohn grundsätzlich versteuern. Die hierbei abgezogene Steuer wird als Lohnsteuer bezeichnet. Die Lohnsteuer ist jedoch nicht bei jedem Menschen gleich hoch, denn es gibt sechs unterschiedliche Steuerklassen, die die Höhe der Lohnsteuer individuell beeinflussen. Um die Lohnsteuer errechnen zu können, benötigt der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers, auf der die Steuerklasse eingetragen ist.

Die Lohnsteuerklasse eins kann von allen Singles, ledigen sowie geschiedenen Arbeitnehmern genutzt werden. In dieser Lohnsteuerklasse werden die meisten Abzüge fällig, denn die Arbeitnehmer haben kaum weitere Belastungen zu tragen.

Anders ist dies bei der Lohnsteuerklasse zwei. Auch sie gilt für unverheiratete und geschiedene Menschen, sie enthält jedoch einen so genannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Diesen Entlastungsbetrag kann jeder in Anspruch nehmen, der ein allein ein Kind im Haushalt betreut, für das noch Kindergeld bezahlt wird.

Die Lohnsteuerklassen drei, vier und fünf können alle von verheirateten Arbeitnehmern genutzt werden. Verdienen beide Ehegatten etwa den gleichen Bruttobetrag, sollte die Lohnsteuerklasse vier genutzt werden. Der hier berechnete Lohnsteuerbetrag gleicht in etwa dem der Lohnsteuerklasse eins. Ist der Verdienst beider Ehegatten hingegen sehr unterschiedlich, weil beispielsweise einer der Partner nur Teilzeit arbeitet, um die Kinder zu erziehen, kann die Lohnsteuerkombination drei/fünf genutzt werden. Hierbei ist die abzuziehende Lohnsteuer in der Lohnsteuerklasse drei sehr gering, sie wird daher in der Regel vom Partner mit dem höheren Einkommen genutzt. In der Lohnsteuerklasse fünf hingegen ist der Lohnsteuerabzug im Verhältnis zum Arbeitslohn sehr hoch. Da der Verdienst jedoch niedrig ist, kann trotzdem eine Ersparnis erzielt werden. Welche Steuerklassenkombination für Ehegatten die Richtige ist, kann ein Steuerberater klären.

Eine Sonderstellung im Steuerrecht nimmt die Lohnsteuerklasse sechs ein. Sie wird immer dann genutzt, wenn ein Arbeitnehmer eine zweite oder gar dritte Lohnsteuerkarte (zum Beispiel bei Nebenjobs, die nicht unter Mini-Jobs fallen) nutzt. Die Lohnsteuer in der Steuerklasse sechs ist die höchste aller sechs Steuerklassen. Sie wird im Übrigen auch dann angewendet, wenn ein Arbeitnehmer versäumt, seine Lohnsteuerkarte rechtzeitig vor dem Jahreswechsel bei seinem Arbeitgeber einzureichen.

Fazit: Die Wahl der Lohnsteuerklasse hat entscheidenden Einfluss auf den Nettolohn, den der Arbeitnehmer auf sein eigenes Konto überwiesen bekommt. Außer jedoch bei Ehepaaren, die zwischen den Kombinationen vier/vier und drei/fünf wählen können, gibt es kaum Möglichkeiten, auf die Steuerklassen und somit auf die Berechnung der Lohnsteuer einzuwirken.

Keine Steuerpflicht für den Steuerfreibetrag

Für den jährlichen Steuerfreibetrag von derzeit 7.664 Euro besteht keine Steuerpflicht. Dieser Steuerfreibetrag wird auch Grundfreibetrag genant. Wer Arbeitnehmer ist, erhält zusätzlich zum Grundfreibetrag einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 920 Euro jährlich. Dieser wird deshalb gewährt, weil Arbeitnehmern für die Ausübung ihrer Berufstätigkeit Kosten entstehen, die sie nicht vom Arbeitgeber erstattet bekommen, z.B. Berufskleidung oder die Kosten für den Weg zur Arbeit. Zusätzlich wird noch ein Sonderausgaben-Pauschbetrag in Höhe von 36 Euro jährlich gewährt, der unter anderem Beiträge zur Altersvorsorge oder Kosten für die Aus- und Weiterbildungskosten abdecken soll. Da die Beiträge in Wirklichkeit wesentlich höher sein dürften als der geringe Pauschbetrag, sollten alle Kosten, die als Sonderausgaben einzustufen sind, durch Belege beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Wer nun genau ein Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrags zuzüglich der Pauschbeträge erzielt, zahlt dafür keinen Cent Steuern. Ist das Einkommen über diesem Gesamtfreibetrag, müssen natürlich nur für den darüberliegenden Betrag Steuern gezahlt werden und nicht für das gesamte Einkommen.

Wenn das ganze Jahr über nur ein geringes Einkommen erzielt wird, berücksichtigt das der Arbeitsgeber in der Lohnabrechnung und zieht erst gar keine Lohnsteuer ab. Anders ist es, wenn einige Monate ein hohes Einkommen erzielt wurde und den Rest des Jahrs gar keins, insgesamt aber das Einkommen aber nicht höher als die der Gesamtfreibetrag ist. Vom Einkommen werden dann zwar Steuern einbehalten, sie werden aber im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleiches vollständig zurückgezahlt. So können einige Hundert Euro vom Finanzamt zurückgeholt werden, weshalb es auf jeden Fall die Mühe lohnt, eine Steuererklärung abzugeben.

Bei Verheirateten, die zusammen eine Steuererklärung abgeben, sind sowohl der Steuerfreibetrag als auch die Pauschbeträge doppelt so hoch. Das ist besonders dann vorteilhaft, wenn ein Partner ein Einkommen erzielt und der andere gar keins. Anstatt die zuviel gezahlten Steuern erst mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurückzuholen, ist es allerdings besser, gleich die richtige Steuerklassenkombination zu wählen. In diesem Fall ist die Kombination III und V am günstigsten. Der Partner mit dem Einkommen lässt sich dann nach Steuerklasse III besteuern (geringe Abzüge) und der andere nach Steuerklasse V (hohe Abzüge). Da kein Einkommen vorliegt, kann aber auch kein Steuerabzug nach Steuerklasse V erfolgen.

Schweizer Kredite ohne Schufa

Die Bonität ist schlecht, der Kreditantrag wurde von einer deutschen Bank aufgrund negativen Schufamerkmale abgelehnt. Dann bleibt nur eine Lösung: Kredite aus der Schweiz ohne Schufaeintrag und Schufaabfrage. Doch so leicht, wie es die Werbung manchmal vermitteln will, ist es nicht. Auch die Schweizer Kreditgeber haben feste Voraussetzungen für die Vergabe von Geldern, die bei weitem nicht jeder Antragsteller erfüllen kann.

Grundsätzlich ist eine maximale Kreditsumme von 3.500 Euro pro Person möglich. Die Laufzeit des Darlehens ist auf höchstens 48 Monate begrenzt. Die Antragsteller müssen zwischen 18 und 55 Jahren alt sein. In Ausnahmefällen kann der Darlehenssuchende bis 58 Jahre sein, wenn er in den letzten fünf Jahren beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt war. Männliche Antragsteller unter 23 Jahren müssen einen Wehrdienstnachweis erbringen oder die Freistellung vom Wehrdienst nachweisen.

Weiterhin müssen die Kreditnehmer seit einem Jahr in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen. Die Lohnzahlungen müssen anhand von Kontoauszügen nachgewiesen werden. Eventuelle Nachweise über Barzahlungen werden nicht aktzeptiert. Der Antragsteller muss weiterhin deutscher Staatsbürger sein. Wohnsitz und Arbeitsstelle müssen ebenfalls in Deutschland sein.

Auch an das pfändbare Nettoeinkommen werden hohe Anforderungen gestellt. Ein alleinstehender Arbeitnehmer in der Steuerklasse I muss beispielsweise mindestens 1.070 Euro netto auf seinem Lohnstreifen haben. Ein Arbeitnehmer, in dessen Haushalt eine unterhaltsberechtigte Person lebt muss immerhin schon 1.400 Euro netto verdienen.

Die Zinsen der schufafreien Schweizer Kredite sind im Vergleich zu den normalen Ratenkrediten in Deutschland aufgrund des zu erwartenden Ausfallrisikos bedeutend höher.

Die Abwicklung eines Kredites aus der Schweiz ohne Schufaeintrag und Schufanachfrage nimmt ungefähr 10 Tage in Anspruch. Der Kreditsuchende muss dem Antrag eine Kopie des Personalausweises und die letzten drei Lohnbescheinigungen beifügen. Wird der Darlehenssuchende nach Stunden bezahlt, ist weiterhin die Dezember-Lohnabrechnung des vergangenen Jahres vorzulegen, aus welcher der gesamte Jahresverdienst abzulesen ist.

Abgelehnt werden prinzipiell Antragsteller mit mehr als drei unterhaltspflichtigen Kindern. Auch Selbständige können das schufafreie Kreditangebot aus der Schweiz nicht nutzen. Die Auszahlung der eidgenössischen Kredite erfolgt entweder per Überweisung auf das Girokonto oder postbar. Bei Postanweisungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 40 Euro von der Darlehenssumme abgezogen.

Samstag, 9. August 2008

Guthabenbasierte Kreditkarten für Jugendliche

Eine Kreditkarte gehört einfach dazu, wenn man am Wirtschaftsleben teilhaben will. Auch Jugendliche brauchen eine solche Kreditkarte, vor allem dann, wenn sie im Internet Bestellungen aufgeben oder sich im Ausland aufhalten. Da die Geldinstitute echte Kreditkarten von der Bonität des Kunden abhängig machen, haben Jugendliche, so wie auch Arbeitslose keine Chance, an eine normale Kreditkarte heran zu kommen. Genau für diesen Personenkreis gibt es guthabenbasierte Kreditkarten.

Im Gegensatz zur echten Kreditkarte kann man mit einer guthabenbasierten Kreditkarte nur so viel ausgeben, wie an Guthaben vorher auf die Karte eingezahlt wurde. Da es sich also nicht um einen echten Kredit handelt, ist es auch nicht nötig, dass der Karteninhaber ein regelmäßiges Einkommen und eine gute Bonität besitzt. Ist das Guthaben aufgebraucht, ist es nicht möglich, das Konto zu überziehen. Guthabenbasierte Kreditkarten für Jugendliche verhindern zuverlässig, dass die jungen Leute mehr Geld ausgeben, als sie haben. Da gerade bei Kindern und Jugendlichen die Gefahr besteht, dass sie sich bereits in jungen Jahren verschulden, z. B. durch hohe Handygebühren, sind diese besonderen Kreditkarten für sie sehr zum empfehlen. Mit guthabenbasierten Kreditkarten können sich die Jugendlichen in den verantwortungsvollen Umgang mit Geld einüben. Sie können sich nur das kaufen, was sie auch sofort bezahlen können, und gewöhnen sich nicht an ein Leben auf Pump.

Der Jugendliche selbst, aber auch seine Eltern oder andere Leute können die guthabenbasierten Kreditkarten jederzeit auffüllen. Solch eine Prepaid-Kreditkarte erfüllt dann die Funktionen einer echten Kreditkarte. Man kann mit ihr im Internet bezahlen, im In- und Ausland seine Rechnungen begleichen und auch Geld abheben.

Gerade bei anstehenden Auslandsreisen, wo niemand gerne größere Summen an Bargeld mit sich führt, sind die guthabenbasierten Kreditkarten für Jugendliche eine gute Möglichkeit, um jederzeit an das benötigte Bargeld heranzukommen und die anfallenden Rechnungen bezahlen zu können.Ein möglicher Diebstahl einer Prepaid-Kreditkarte ist nicht so verheerend wie der Diebstahl einer echten Kreditkarte, da der Dieb nicht mehr Geld abheben kann, als vorher eingezahlt wurde. Aus diesem Grund eignen sich guthabenbasierte Kreditkarten auch nicht nur für Jugendliche, sondern für alle Leute, die verhindern möchten, dass sie im Fall eines Diebstahls ihrer Kreditkarte einen großen finanziellen Schaden erleiden.

Auch beim Bezahlen im Internet ist es gut, wenn die Jugendlichen mit ihrer Kreditkarte bezahlen können. Da die Prepaid Kreditkarten über eine Kartenprüfnummer verfügen, die von den meisten Internethändlern abgefragt wird, trägt das Bezahlen mit dieser Karte erheblich zur Sicherheit bei.

Informationen über den aktuellen Stand des Guthabens erhält man entweder telefonisch, am Bankautomaten oder im Internet.

Weiterführende Information in diesem Zusammenhang bei ANuber.de

Freitag, 8. August 2008

Ohne Girokonto geht heutzutage nichts mehr

Im Finanzbereich gibt es eine Vielzahl von Produkten. Manche werden von den meisten Kunden benötigt und in Anspruch genommen, andere wiederum sind sehr speziell und werden daher auch nur von wenigen Kunden benutzt. Zu den Produkten, die sicherlich irgendwann jeder Kunde nutzen wird, gehört in erster Linie das Girokonto, denn ohne Girokonto geht heutzutage nichts mehr. Schon im Schüler-Alter haben immer mehr Kinder mit 12-14 Jahren ihr erstes Girokonto, welches dann als Taschengeldkonto genutzt werden kann. Das Prinzip, sich sehr früh mit den Bankprodukten zu beschäftigen ist sicherlich auch nicht verkehrt, da man später ständig damit zu tun hat. Das Girokonto an sich ist ein wahres Allround-Produkt, da es vielfältige Nutzungsmöglichkeiten bietet. Die Hauptfunktion des Girokontos ist die Durchführung des Zahlungsverkehrs. Während man in früheren Zeiten beispielsweise seinen Arbeitslohn noch bar oder per Scheck erhalten hat, werden die Löhne und Gehälter heute zu 99 Prozent nur noch auf eine Konto überwiesen. Schon alleine aus diesem Grunde benötigt man also zwingend ein Girokonto.

Ferner kann der Kunde alle zu bezahlenden Rechnungen bargeldlos per Überweisung vom Girokonto bezahlen. Weiterhin können auf dem Girokonto Schecks zur Gutschrift eingereicht werden, Beträge an der Kasse oder am Geldautomaten verfügt werden, oder auch ein zur Verfügung gestellter Dispositionskredit in Anspruch genommen werden. Das Girokonto dient also quasi als Umschlagsplatz für alle Ein- und Ausgänge, die der Kunde im Alltag zu verbuchen hat. Durch den heutzutage sehr umfangreich stattfindenden Zahlungsverkehr wäre dieser ohne Girokonten überhaupt nicht mehr durchzuführen, da der Zeitaufwand einfach viel zu groß wäre. Ein weiterer Vorteil des Girokontos ist es , dass dieses schon lange Zeit auch online genutzt werden kann. Der Kunde muss also nicht einmal mehr zur Bank um seine Überweisungen zu tätigen, sondern kann dieses bequem von Zuhause aus am PC erledigen, was noch einmal zusätzliche Zeitersparnis bringt. Besonders im Geschäftsbereich wird heutzutage vielfach mit einer Kreditkarte bezahlt. Auch um diese nutzen zu können, braucht man ein Girokonto, da die Kreditkartenbuchungen von diesem im Rahmen der Monatsabrechnung abgebucht werden. Zudem akzeptieren manche Firmen wie beispielsweise Versicherungen oder Stromanbieter nahezu ausschließlich die Zahlungsmethode des Abbuchungsverfahrens (Einzugsermächtigung), sodass der Kunde ohne Girokonto verschärft ausgedrückt nicht einmal mehr Strom beziehen könnte. An diesen Beispielen kann man also deutlich erkennen, dass das Girokonto für den gesamten Zahlungsverkehr und damit im Grunde auch für die gesamte Wirtschaft unabdinglich geworden ist, und das gesamte Wirtschaftssystem ohne Girokonto nicht mehr funktionieren würde. Auch der einzelne Bürger benötigt zwingend ein Girokonto, um an diesem "Kreislauf" teilnehmen zu können.

Weiterführende Information in diesem Zusammenhang bei ANuber.de

Donnerstag, 7. August 2008

Lohnsteuerklassen und ihre Bedeutung bei Ehepartnern

In Deutschland gibt es die Lohnsteuerklassen I bis VI, in die Arbeitnehmer je nach Familienstand und Art der Beschäftigung eingeordnet werden. Ehepaare haben allein aufgrund des Status, dass sie verheiratet sind, die Möglichkeit der Steuerklassenwahl. Sie können sich entscheiden, ob beide in der Lohnsteuerklasse IV oder ob einer der beiden in der Steuerklasse III und der andere dann in der Steuerklasse V eingeordnet werden wollen.

Was hat das für eine Bedeutung?

Beziehen beide Ehepartner einen Lohn oder Gehalt in ähnlicher Höhe, dann ist den Ehepartnern zu raten, sich mit der Lohnsteuerklasse IV veranlagen zu lassen. In diesem Fall ist dann der Steuersatz für beide gleich, sie zahlen die Steuern, die für diese Klasse festgeschrieben sind.

Ist einer der Ehepartner der Hauptverdiener, beziehungsweise das Einkommen gestaltet sich so, dass einer etwa 60 Prozent des Einkommens und der andere Partner nur 40 Prozent verdient, dann ist darüber nachzudenken, die Steuerklassenkombination III/V zu wählen. Derjenige Ehepartner, der das höhere Einkommen bezieht, bekommt dann die Lohnsteuerklasse III auf der Steuerkarte eingetragen und der andere Ehepartner die Lohnsteuerklasse V. In der Lohnsteuerklasse III sind die zu erbringenden Steuerleistungen deutlich geringer als in der Lohnsteuerklasse IV und V. Dem Ehepaar wird es so möglich, den monatlich den geringstmöglichen Lohnsteuerabzug zu erreichen. Allerdings wird der Partner mit der Lohnsteuerklasse V ziemlich hoch besteuert, was aber aufgrund des geringeren Einkommens gemeinsam betrachtet in jedem Monat zu weniger Steuerabzug als bei der Steuerklassenwahl IV/IV führt.

Die Steuerklassenkombination III/V ist auch immer dann relevant, wenn einer der Partner im Erziehungsjahr ist oder zeitweise nicht arbeitet. Ehepaare, die sich für die Kombination III/V entscheiden, sind dann verpflichtet, am Jahresende eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Darüber prüft das Finanzamt, inwieweit der Steuerabzug in der Form berechtigt war oder ob das Ehepaar Lohnsteuern nachzahlen muss. Auch bei der Steuerklassenkombination IV/IV sollten Ehepartner freiwillig eine Einkommenssteuererklärung abgeben, in vielen Fällen für das zu einer Steuerrückzahlung vom Finanzamt. Jährlich verschenken deutsche Arbeitnehmer Millionen Euro, weil sie keine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Einmal im Jahr bis zum 30.11. sind Ehepartner berechtigt, die Steuerklassen zu wechseln, wenn sie glauben, dass das vorteilhafter sei. Dazu muss der Antrag von beiden Ehepartnern unterschrieben und bei der Gemeinde eingereicht werden. Ein Wechsel der Lohnsteuerklassen innerhalb des Jahres kann sinnvoll sein, wenn sich für einen Partner Veränderungen ergeben, beispielsweise dadurch, dass er arbeitslos wird oder demnächst Nachwuchs erwartet. Wird kein Wechsel beantragt, trägt die Gemeinde für das Folgejahr auf der Lohnsteuerkarte immer dieselbe Steuerklasse wie im Jahr davor ein.

Weiterführende Information in diesem Zusammenhang bei ANuber.de

Donnerstag, 17. April 2008

Private Geldgeber

Private Geldgeber sind immer gefragter, wenn ein Mensch sich einen Kredit aufnehmen möchte. Man findet private Geldgeber in Zeitungen, Internet und Branchenbüchern.

Obwohl das Internet immer noch für die Wahl eines Anbieters am besten wäre. Denn private Geldgeber findet man dort genügend, kann sie aber auch miteinander vergleichen.
Dafür gibt es einen Kreditrechner, in diesem gibt der Kunde nur die Kredithöhe und Dauer an und schon bekommt er einige Anbieter genannt. Unter diesen Anbietern befinden sich dann auch private Geldgeber, deren Seite man dann mit einem einzigen Klick besuchen kann.

Zusätzlich gibt es auch noch Foren, in denen sich Menschen treffen, die schon einmal einen Kredit bei einem privaten Geldgeber aufgenommen haben. Diese Leute berichten dann von ihren Erfahrungen. Diese sind nicht immer positiv, was ja aber auch gut ist, denn nur so kann vor unangenehmen, privaten Geldgebern gewarnt werden.
Allerdings sind die meisten Anbieter aber absolut seriös, die Zinsen bei ihnen sind nicht viel höher als bei der Hausbank. Das Geld bekommt man schnell, und die Rückzahlungen werden festgelegt und müssen rechtzeitig bezahlt werden. Also alles wie bei einer Bank.

Den Unterschied zwischen privaten Geldgebern und Banken, besteht meistens darin, dass private Geldgeber vielen Leuten einen Kredit gewähren. So auch arbeitslosen Leuten, Rentnern, Menschen ohne Sicherheiten und sogar Leuten, die in der Schufa stehen. Dies macht aber nicht jeder private Geldgeber so, da muss man sich als Kunde schon genauestens informieren.

Auf jeden Fall sind private Geldgeber eine tolle Alternative zu der Hausbank, da auch die Abwicklung des Kredites sehr schnell geht und der Kunde so nicht lange auf sein Geld zu warten braucht.


Weiterführende Information in diesem Zusammenhang bei ANuber.de

Freitag, 11. April 2008

Private Insolvenz als letzter Ausweg bei Schulden

Mittlerweile sind in Deutschland viele Menschen mit Schulden überhäuft, fast jeder 10. Haushalt hat Schulden und es kommen immer mehr hinzu. Betroffen sind auch zunehmend Jugendliche die ihre Handyrechnungen nicht mehr unter Kontrolle haben.

Steckt man einmal in diesem Schlamassel drin ist der Weg raus meist sehr schwer zu bewältigen und kostet sehr viel Geduld und Nerven. Größtenteils ungewollt hineingeraten, bleibt fast immer nur ein Ausweg….

Die Private Insolvenz - Verbraucherinsolvenz

Private Insolvenz, oder auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist gesetzlich durch das Insolvenzrecht vom Januar 1999 geregelt. Seit diesem Zeitpunkt ist es nun auch für Privatpersonen möglich eine Insolvenz zu beantragen was bis Dato ja nur ein Unternehmen beantragen konnte.

Wer sich nun für eine Private Insolvenz entscheidet, als letzten Ausweg, ist am besten beraten sich an einen Schuldnerberater (Privat/Staatlich) zu wenden und eine ausführliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratungsstellen gibt es in jeder größeren Stadt. Es ist jedoch zu beachten, dass Private Schuldnerberater meist nur gegen Bezahlung in die Dienste der Schuldner treten, hingegen sind Staatliche Berater kostenlos haben dadurch aber meist lange Wartelisten.

Ein Privatinsolvenzverfahren, kann jeder beantragen, der eine Überschuldung vorweist und diese nicht aus eigener Kraft bewältigen kann. Hierfür muss man, jedoch, zuvor alles in seiner Macht stehende getan haben um sich mit den Gläubigern auf außergerichtlichem Wege zu einigen. Ist dies der Fall und es kam zu keiner Lösung, zwischen dem Schuldner und seinem Gläubiger, kann beim Amtsgericht die Private Insolvenz beantragt werden. Bei der Antragstellung muss der Schuldner bei Gericht vorweisen, dass ergebnislose Versuche einer Einigung unternommen wurden, diese müssen von einem Steuerberater, einem Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle zudem bestätigt werden.

Ist die Private Insolvenz bewilligt, versucht das Gericht nun auch den Gläubiger zu einer Einigung zu bringen. Sollte dieser Versuch ebenfalls scheitern, beginnt erst die eigentliche Private Insolvenz die Wohlverhaltensperiode. Diese besagt das der Schuldenmacher innerhalb der nächsten sechs Jahre dazu pflichtig ist, an seinen Gläubiger zu zahlen. Im Rahmen seiner Möglichkeiten und von seinem Einkommen, welches unpfändbar ist. Sollte der Schuldner in Arbeitslosigkeit fallen oder sein, dann ist er gerichtlich dazu verpflichtet jede ihm zumutbare Arbeit anzunehmen um die Schulden zu tilgen. Wenn die Wohlverhaltensperiode vorüber ist, werden dem Schuldner seine kompletten Restschulden erlassen, sofern er alle Auflagen vom Amtsgericht erfüllt hat. Die wichtigste aller Auflagen ist wohl keine neuen Schulden zu machen.

Die gerichtlichen Kosten trägt der Schuldner, diese werden aber nicht im Voraus (wie vor einiger Zeit) fällig, sondern erst nach Abschluss der Privaten Insolvenz (6Jahre).


Weiterführende Information in diesem Zusammenhang bei ANuber.de