Samstag, 9. August 2008

Guthabenbasierte Kreditkarten für Jugendliche

Eine Kreditkarte gehört einfach dazu, wenn man am Wirtschaftsleben teilhaben will. Auch Jugendliche brauchen eine solche Kreditkarte, vor allem dann, wenn sie im Internet Bestellungen aufgeben oder sich im Ausland aufhalten. Da die Geldinstitute echte Kreditkarten von der Bonität des Kunden abhängig machen, haben Jugendliche, so wie auch Arbeitslose keine Chance, an eine normale Kreditkarte heran zu kommen. Genau für diesen Personenkreis gibt es guthabenbasierte Kreditkarten.

Im Gegensatz zur echten Kreditkarte kann man mit einer guthabenbasierten Kreditkarte nur so viel ausgeben, wie an Guthaben vorher auf die Karte eingezahlt wurde. Da es sich also nicht um einen echten Kredit handelt, ist es auch nicht nötig, dass der Karteninhaber ein regelmäßiges Einkommen und eine gute Bonität besitzt. Ist das Guthaben aufgebraucht, ist es nicht möglich, das Konto zu überziehen. Guthabenbasierte Kreditkarten für Jugendliche verhindern zuverlässig, dass die jungen Leute mehr Geld ausgeben, als sie haben. Da gerade bei Kindern und Jugendlichen die Gefahr besteht, dass sie sich bereits in jungen Jahren verschulden, z. B. durch hohe Handygebühren, sind diese besonderen Kreditkarten für sie sehr zum empfehlen. Mit guthabenbasierten Kreditkarten können sich die Jugendlichen in den verantwortungsvollen Umgang mit Geld einüben. Sie können sich nur das kaufen, was sie auch sofort bezahlen können, und gewöhnen sich nicht an ein Leben auf Pump.

Der Jugendliche selbst, aber auch seine Eltern oder andere Leute können die guthabenbasierten Kreditkarten jederzeit auffüllen. Solch eine Prepaid-Kreditkarte erfüllt dann die Funktionen einer echten Kreditkarte. Man kann mit ihr im Internet bezahlen, im In- und Ausland seine Rechnungen begleichen und auch Geld abheben.

Gerade bei anstehenden Auslandsreisen, wo niemand gerne größere Summen an Bargeld mit sich führt, sind die guthabenbasierten Kreditkarten für Jugendliche eine gute Möglichkeit, um jederzeit an das benötigte Bargeld heranzukommen und die anfallenden Rechnungen bezahlen zu können.Ein möglicher Diebstahl einer Prepaid-Kreditkarte ist nicht so verheerend wie der Diebstahl einer echten Kreditkarte, da der Dieb nicht mehr Geld abheben kann, als vorher eingezahlt wurde. Aus diesem Grund eignen sich guthabenbasierte Kreditkarten auch nicht nur für Jugendliche, sondern für alle Leute, die verhindern möchten, dass sie im Fall eines Diebstahls ihrer Kreditkarte einen großen finanziellen Schaden erleiden.

Auch beim Bezahlen im Internet ist es gut, wenn die Jugendlichen mit ihrer Kreditkarte bezahlen können. Da die Prepaid Kreditkarten über eine Kartenprüfnummer verfügen, die von den meisten Internethändlern abgefragt wird, trägt das Bezahlen mit dieser Karte erheblich zur Sicherheit bei.

Informationen über den aktuellen Stand des Guthabens erhält man entweder telefonisch, am Bankautomaten oder im Internet.

Weiterführende Information in diesem Zusammenhang bei ANuber.de

Freitag, 8. August 2008

Ohne Girokonto geht heutzutage nichts mehr

Im Finanzbereich gibt es eine Vielzahl von Produkten. Manche werden von den meisten Kunden benötigt und in Anspruch genommen, andere wiederum sind sehr speziell und werden daher auch nur von wenigen Kunden benutzt. Zu den Produkten, die sicherlich irgendwann jeder Kunde nutzen wird, gehört in erster Linie das Girokonto, denn ohne Girokonto geht heutzutage nichts mehr. Schon im Schüler-Alter haben immer mehr Kinder mit 12-14 Jahren ihr erstes Girokonto, welches dann als Taschengeldkonto genutzt werden kann. Das Prinzip, sich sehr früh mit den Bankprodukten zu beschäftigen ist sicherlich auch nicht verkehrt, da man später ständig damit zu tun hat. Das Girokonto an sich ist ein wahres Allround-Produkt, da es vielfältige Nutzungsmöglichkeiten bietet. Die Hauptfunktion des Girokontos ist die Durchführung des Zahlungsverkehrs. Während man in früheren Zeiten beispielsweise seinen Arbeitslohn noch bar oder per Scheck erhalten hat, werden die Löhne und Gehälter heute zu 99 Prozent nur noch auf eine Konto überwiesen. Schon alleine aus diesem Grunde benötigt man also zwingend ein Girokonto.

Ferner kann der Kunde alle zu bezahlenden Rechnungen bargeldlos per Überweisung vom Girokonto bezahlen. Weiterhin können auf dem Girokonto Schecks zur Gutschrift eingereicht werden, Beträge an der Kasse oder am Geldautomaten verfügt werden, oder auch ein zur Verfügung gestellter Dispositionskredit in Anspruch genommen werden. Das Girokonto dient also quasi als Umschlagsplatz für alle Ein- und Ausgänge, die der Kunde im Alltag zu verbuchen hat. Durch den heutzutage sehr umfangreich stattfindenden Zahlungsverkehr wäre dieser ohne Girokonten überhaupt nicht mehr durchzuführen, da der Zeitaufwand einfach viel zu groß wäre. Ein weiterer Vorteil des Girokontos ist es , dass dieses schon lange Zeit auch online genutzt werden kann. Der Kunde muss also nicht einmal mehr zur Bank um seine Überweisungen zu tätigen, sondern kann dieses bequem von Zuhause aus am PC erledigen, was noch einmal zusätzliche Zeitersparnis bringt. Besonders im Geschäftsbereich wird heutzutage vielfach mit einer Kreditkarte bezahlt. Auch um diese nutzen zu können, braucht man ein Girokonto, da die Kreditkartenbuchungen von diesem im Rahmen der Monatsabrechnung abgebucht werden. Zudem akzeptieren manche Firmen wie beispielsweise Versicherungen oder Stromanbieter nahezu ausschließlich die Zahlungsmethode des Abbuchungsverfahrens (Einzugsermächtigung), sodass der Kunde ohne Girokonto verschärft ausgedrückt nicht einmal mehr Strom beziehen könnte. An diesen Beispielen kann man also deutlich erkennen, dass das Girokonto für den gesamten Zahlungsverkehr und damit im Grunde auch für die gesamte Wirtschaft unabdinglich geworden ist, und das gesamte Wirtschaftssystem ohne Girokonto nicht mehr funktionieren würde. Auch der einzelne Bürger benötigt zwingend ein Girokonto, um an diesem "Kreislauf" teilnehmen zu können.

Weiterführende Information in diesem Zusammenhang bei ANuber.de

Donnerstag, 7. August 2008

Lohnsteuerklassen und ihre Bedeutung bei Ehepartnern

In Deutschland gibt es die Lohnsteuerklassen I bis VI, in die Arbeitnehmer je nach Familienstand und Art der Beschäftigung eingeordnet werden. Ehepaare haben allein aufgrund des Status, dass sie verheiratet sind, die Möglichkeit der Steuerklassenwahl. Sie können sich entscheiden, ob beide in der Lohnsteuerklasse IV oder ob einer der beiden in der Steuerklasse III und der andere dann in der Steuerklasse V eingeordnet werden wollen.

Was hat das für eine Bedeutung?

Beziehen beide Ehepartner einen Lohn oder Gehalt in ähnlicher Höhe, dann ist den Ehepartnern zu raten, sich mit der Lohnsteuerklasse IV veranlagen zu lassen. In diesem Fall ist dann der Steuersatz für beide gleich, sie zahlen die Steuern, die für diese Klasse festgeschrieben sind.

Ist einer der Ehepartner der Hauptverdiener, beziehungsweise das Einkommen gestaltet sich so, dass einer etwa 60 Prozent des Einkommens und der andere Partner nur 40 Prozent verdient, dann ist darüber nachzudenken, die Steuerklassenkombination III/V zu wählen. Derjenige Ehepartner, der das höhere Einkommen bezieht, bekommt dann die Lohnsteuerklasse III auf der Steuerkarte eingetragen und der andere Ehepartner die Lohnsteuerklasse V. In der Lohnsteuerklasse III sind die zu erbringenden Steuerleistungen deutlich geringer als in der Lohnsteuerklasse IV und V. Dem Ehepaar wird es so möglich, den monatlich den geringstmöglichen Lohnsteuerabzug zu erreichen. Allerdings wird der Partner mit der Lohnsteuerklasse V ziemlich hoch besteuert, was aber aufgrund des geringeren Einkommens gemeinsam betrachtet in jedem Monat zu weniger Steuerabzug als bei der Steuerklassenwahl IV/IV führt.

Die Steuerklassenkombination III/V ist auch immer dann relevant, wenn einer der Partner im Erziehungsjahr ist oder zeitweise nicht arbeitet. Ehepaare, die sich für die Kombination III/V entscheiden, sind dann verpflichtet, am Jahresende eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Darüber prüft das Finanzamt, inwieweit der Steuerabzug in der Form berechtigt war oder ob das Ehepaar Lohnsteuern nachzahlen muss. Auch bei der Steuerklassenkombination IV/IV sollten Ehepartner freiwillig eine Einkommenssteuererklärung abgeben, in vielen Fällen für das zu einer Steuerrückzahlung vom Finanzamt. Jährlich verschenken deutsche Arbeitnehmer Millionen Euro, weil sie keine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Einmal im Jahr bis zum 30.11. sind Ehepartner berechtigt, die Steuerklassen zu wechseln, wenn sie glauben, dass das vorteilhafter sei. Dazu muss der Antrag von beiden Ehepartnern unterschrieben und bei der Gemeinde eingereicht werden. Ein Wechsel der Lohnsteuerklassen innerhalb des Jahres kann sinnvoll sein, wenn sich für einen Partner Veränderungen ergeben, beispielsweise dadurch, dass er arbeitslos wird oder demnächst Nachwuchs erwartet. Wird kein Wechsel beantragt, trägt die Gemeinde für das Folgejahr auf der Lohnsteuerkarte immer dieselbe Steuerklasse wie im Jahr davor ein.

Weiterführende Information in diesem Zusammenhang bei ANuber.de