Freitag, 11. April 2008

Private Insolvenz als letzter Ausweg bei Schulden

Mittlerweile sind in Deutschland viele Menschen mit Schulden überhäuft, fast jeder 10. Haushalt hat Schulden und es kommen immer mehr hinzu. Betroffen sind auch zunehmend Jugendliche die ihre Handyrechnungen nicht mehr unter Kontrolle haben.

Steckt man einmal in diesem Schlamassel drin ist der Weg raus meist sehr schwer zu bewältigen und kostet sehr viel Geduld und Nerven. Größtenteils ungewollt hineingeraten, bleibt fast immer nur ein Ausweg….

Die Private Insolvenz - Verbraucherinsolvenz

Private Insolvenz, oder auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist gesetzlich durch das Insolvenzrecht vom Januar 1999 geregelt. Seit diesem Zeitpunkt ist es nun auch für Privatpersonen möglich eine Insolvenz zu beantragen was bis Dato ja nur ein Unternehmen beantragen konnte.

Wer sich nun für eine Private Insolvenz entscheidet, als letzten Ausweg, ist am besten beraten sich an einen Schuldnerberater (Privat/Staatlich) zu wenden und eine ausführliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratungsstellen gibt es in jeder größeren Stadt. Es ist jedoch zu beachten, dass Private Schuldnerberater meist nur gegen Bezahlung in die Dienste der Schuldner treten, hingegen sind Staatliche Berater kostenlos haben dadurch aber meist lange Wartelisten.

Ein Privatinsolvenzverfahren, kann jeder beantragen, der eine Überschuldung vorweist und diese nicht aus eigener Kraft bewältigen kann. Hierfür muss man, jedoch, zuvor alles in seiner Macht stehende getan haben um sich mit den Gläubigern auf außergerichtlichem Wege zu einigen. Ist dies der Fall und es kam zu keiner Lösung, zwischen dem Schuldner und seinem Gläubiger, kann beim Amtsgericht die Private Insolvenz beantragt werden. Bei der Antragstellung muss der Schuldner bei Gericht vorweisen, dass ergebnislose Versuche einer Einigung unternommen wurden, diese müssen von einem Steuerberater, einem Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle zudem bestätigt werden.

Ist die Private Insolvenz bewilligt, versucht das Gericht nun auch den Gläubiger zu einer Einigung zu bringen. Sollte dieser Versuch ebenfalls scheitern, beginnt erst die eigentliche Private Insolvenz die Wohlverhaltensperiode. Diese besagt das der Schuldenmacher innerhalb der nächsten sechs Jahre dazu pflichtig ist, an seinen Gläubiger zu zahlen. Im Rahmen seiner Möglichkeiten und von seinem Einkommen, welches unpfändbar ist. Sollte der Schuldner in Arbeitslosigkeit fallen oder sein, dann ist er gerichtlich dazu verpflichtet jede ihm zumutbare Arbeit anzunehmen um die Schulden zu tilgen. Wenn die Wohlverhaltensperiode vorüber ist, werden dem Schuldner seine kompletten Restschulden erlassen, sofern er alle Auflagen vom Amtsgericht erfüllt hat. Die wichtigste aller Auflagen ist wohl keine neuen Schulden zu machen.

Die gerichtlichen Kosten trägt der Schuldner, diese werden aber nicht im Voraus (wie vor einiger Zeit) fällig, sondern erst nach Abschluss der Privaten Insolvenz (6Jahre).


Weiterführende Information in diesem Zusammenhang bei ANuber.de

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